Nach § 12(3) des Liebesgesetzbuches sperre ich Dich ab sofort lebenslänglich in mein Herz ein.
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung zugelassen.
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Nach § 12(3) des Liebesgesetzbuches sperre ich Dich ab sofort lebenslänglich in mein Herz ein.
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung zugelassen.